15.02.2024 - In einer Pressemitteilung hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. mit Entsetzen die Pläne des Landes Niedersachsen zum Wolf zur Kenntnis genommen.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. fordert den Umweltminister auf Grund seiner desaströsen Politik öffentlich zum Rücktritt auf.
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06.12.2023 - Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2023 dem Eilantrag einer anerkannten Umweltorganisation gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme des Wolfes mit der Bezeichnung GW950M stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ausnahmegenehmigung wiederhergestellt.
Auch hinsichtlich der Bestimmung in der Ausnahmegenehmigung, wonach der Abschuss einzelner Mitglieder des Wolfsrudels in einem sowohl zeitlich (7 Tage nach einem Rissereignis) wie auch räumlich (Umkreis von 150 m) engen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen erlaubt worden ist, ist dem Eilantrag stattgegeben worden. Insofern sieht das Gericht bereits die in § 45a Abs. 2 BNatSchG normierten Voraussetzungen einer solchen Regelung nicht als gegeben an, weil nicht bekannt ist, dass innerhalb des letzten Jahres vor Erlass der Ausnahmegenehmigung weitere Risse dem betroffenen Rudel zugeordnet werden konnten.
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06.10.2023 - Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat am 5. Oktober eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die Genehmigung des MU Niedersachsen eingereicht, mit der die ungerechtfertigte Tötung eines Wolfrüden sowie weiteren Individuen des Rudels Burgdorf im Landkreisen Hannover zulässig wird.
Der Eilantrag wird verhindern, dass von der unbegründet zugelassenen Ausnahme-Genehmigung weiterhin Gebrauch gemacht wird.
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30.06.2023 - Es sind gerade einmal vier Wölfe im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein sesshaft, welche nicht nachvollziehbar die regierende Koalition aus CDU, Grünen und Parteien der Opposition sowie Bauern- und Jagdverbände beschäftigt. Insbesondere aus der Opposition und diesen Verbänden kommen regelmäßig rechtlich unhaltbare Forderungen, u.a. zu Bestandsregulierungen, wolfsfreien Zonen und nicht zuletzt zur Aufnahme des Wolfes ins das Landesjagdrecht. Auf diesen Druck hin will die Landesregierung nun den Wolf in Schleswig-Holsteinische in das Jagdrecht aufnehmen. Dabei wird nicht nur von der CDU, sondern auch und bedenklicher Weise von den Grünen nicht berücksichtigt, dass das Jagdrecht kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument ist. Vielmehr ist das Jagdrecht eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, welche von Jagdausübungsberechtigten weites gehend als Hobby ausgeübt wird. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. fordert daher von der schwarzgrünen Landesregierung umgehend ein, von diesem Vorhaben abzurücken.
Vorsorglich weist der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. darauf hin, dass u.a. das Land Niedersachsen den Wolf eine gesetzlich streng geschützte Anhang IV Art widerrechtlich und gegen geltendes EU-Artenschutzrecht in das Landesjagdrecht überführt hat. Der Freundeskreis hat in der Folge nun die finale Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
eingereicht.
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20.03.2023 -
Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat ein Normenkontrollverfahren/Klage gegen die aus unserer Sicht rechtswidrige Wolfsverordnung des Bundeslandes Brandenburg eingeleitet. Unser Verband fordert das Land auf, dem Artenschutz endlich den Stellenwert beizumessen, der diesem seit Jahrzehnten zusteht und fordert zudem die derzeit vorliegende, unrechtmäßige Wolfsverordnung des Landes zum Schutz der bedrohten Wildtier Art Wolf europarechtskonform umzugestalten.
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24.01.2023 -
Es sind gerade einmal vier Wölfe im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein sesshaft, welche nicht nachvollziehbar die regierende Koalition aus CDU, Grünen und Parteien der Opposition sowie Bauern- und Jagdverbände beschäftigt. Insbesondere aus der Opposition und diesen Verbänden kommen regelmäßig rechtlich unhaltbare Forderungen, u.a. zu Bestandsregulierungen, wolfsfreien Zonen und nicht zuletzt zur Aufnahme des Wolfes ins das Landesjagdrecht. Auf diesen Druck hin will die Landesregierung nun den Wolf in Schleswig-Holsteinische in das Jagdrecht aufnehmen. Dabei wird nicht nur von der CDU, sondern auch und bedenklicher Weise von den Grünen nicht berücksichtigt, dass das Jagdrecht kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument ist. Vielmehr ist das Jagdrecht eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, welche von Jagdausübungsberechtigten weites gehend als Hobby ausgeübt wird. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. fordert daher von der schwarzgrünen Landesregierung umgehend ein, von diesem Vorhaben abzurücken.
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20.01.2023 - Unter dem Aktenzeichen 1 BvB 18/23 hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Klage gegen den verfassungsrechtlich nicht gesicherten Vorgang des Landes Niedersachsen, die streng geschützte FFH Anhang IV Art, Canis Lupus, Europäischer Grau Wolf, widerrechtlich und gegen geltendes EU- Artenschutz Recht verstoßende Aufnahme in das Landesjagdrecht Niedersachsen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht.
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16.12.2022 - In einer Presseinformation geht der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. auf Entwicklungen in der Wolfspolitik in Niedersachsen, in der EU sowie auf die Abschussgenehmigung gegen den Rüden GW950m (Burgdorf) und die Wolfshybriden in Brandenburg ein.
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23.11.2022 - NLWKN zieht Beschwerde gegen Verwaltungsgericht Oldenburg zurück.
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. erwirkt endgültiges Abschussverbot des Rüden GW 2888m Rudel Friedeburg, Landkreis Friesland.
In einer Presseinformation dazu warnt der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. eindringlich vor Selbstjustiz durch illegale Abschüsse im Streifgebiet des Rudels Friedeburg.
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11.09.2022 - In einer Presseinformation spricht sich der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. gegen die Bewaffnungsabsichten von Nutztierhaltern gegen den Wolf aus und widerlegt die geplanten Abschussgenehmigungen des nds. Umweltministeriums als nicht gerechtfertigt und somit unrechtmäßig.
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21.12.2021 - Der NABU hat mit finanzieller Unterstützung durch den Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und den WWF Deutschland Klage gegen die aus seiner Sicht rechtswidrige Wolfsverordnung in Niedersachsen eingereicht. Die Verbände fordern das Land Niedersachsen auf, Artenschutz ernst zu nehmen und die Verordnung zum Schutz des Wolfes europarechtskonform umzugestalten.
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02.03.2021 - In einer gemeinsamen Pressemittelung verurteilen der NABU Niedersachsen und der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. den Abschuss der Fähe des Ebstorfer Rudels.
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16.02.2021 - In einer Presse-Information geht der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. auf den Abschuss einer Fähe des Rudels Herzlake ein und fordert die Landesregierung hiermit erneut dringend auf, sich einem Dialog zu stellen, auch wenn es durchaus bequemer sein mag, aus einer großen Koalition heraus die sonst so strittigen Themen einfach zu beschließen, ohne sich dafür erklären zu müssen.
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26.11.2020 - Die Verbände Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. und Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. verurteilen auf das Schärfste die heute veröffentlichte niedersächsische Wolfsverordnung. Ungeachtet der geäußerten Bedenken im Rahmen der Verbändebeteiligung peitscht Umweltminister Olaf Lies eine Wolfsverordnung durch, die gegen geltendes EU- Recht verstößt.
Statt den Weidetierhaltern durch rasche, unbürokratische Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen zu helfen, täuscht Umweltminister Olaf Lies mit der neuen Wolfsverordnung vor, mehr Wölfe schießen zu können. Rechtssicherheit wird es mit der neuen Wolfsverordnung so nicht geben. Im Gegenteil. Der niedersächsische Weg, gemeinsam mit Naturschutzverbänden und Weidetierhaltern zum Wohle des Artenschutzes an einem Strang zu ziehen, ist mit der neuen Wolfsverordnung in weite Ferne gerückt.
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26.11.2020 - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies aktuell eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. zurück. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welchen wir hiermit lediglich zur Kenntnis nehmen. In der Folge leiten wir eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein.
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16.11.2020 - Laut Information des Umweltministeriums Niedersachsen vom 13.11.2020 hat sich herausgestellt, dass der schwerverletzte Wolf, der am 16.10.2020 bei Salzhausen im Landkreis Harburg aufgefunden wurde, notgetötet werden musste, da dieser eine Knochenfraktur durch eine Schusswunde aufwies.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. verurteilt diese Tat aufs schärfste. Es wurde bereits vielfach an toten Wölfen festgestellt, dass diese hochgeschützten Wildtiere teilweise mehrfach mit Jagdmunition beschossen wurden. Täter dieser Art, welche ganz offensichtlich tiefe Verachtung und Respektlosigkeit gegenüber dem Wildtier Wolf hegen und diese blindlinks beschießen, schwer verletzen, ohne jedoch einen genauen Schuss sichergestellt zu haben. Diese Täter werden selten gefasst, da solchen Straftaten in Deutschland nur sehr oberflächlich nachgegangen wird. Umweltkriminalität hat bedauerlicherweise immer noch nicht den Stellenwert in der Justiz, wie es längst überfällig und angemessen wäre. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht sich außerdem wieder einmal darin bestätigt, dass der Wolf im Jagdrecht tatsächlich nichts zu suchen hat.
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07.10.2020 - Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. legt gegen den Beschluss des VG Oldenburg vom 05.10.2020 die Beschwerde ein.
Es wird vor dem NdsOVG beantragt, den Beschluss des VG Oldenburg vom 05.10.2020 aufzuheben sowie antragsgemäß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 26.08.2020 gegen die Ausnahmegenehmigung des Antragsgegners vom 17.07.2020 umgehend wiederherzustellen.
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