Verein -
Insgesamt 19 Verfahren gewonnen

Liebe Wolfsfreunde, heute informiert unsere Rechtsabteilung:
Von 2019 bis 2026 hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. insgesamt 19 Verfahren vor einem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht gewinnen können.
3 Verfahren sind wegen einer einvernehmlichen Erledigung sozusagen 50 : 50 % ausgegangen.
4 Verfahren haben wir verloren, davon 3 in 2019/2020, 1 zuletzt im Schwarzwaldverfahren (Eilverfahren)
Es laufen immerhin noch 7 Verfahren, darunter 2x am BVerwG, 1x eine Normenkontrolle beim OVG Berlin-Brandenburg sowie 4 Normenkontrollen am VG bzw. VGH.
Bemerkenswert:
Beinahe immer waren Ausnahmegenehmigungen für die letale Entnahme eines Wolfes formell und materiell rechtswidrig.
Dies i.Ü. auch wenn die Gegenseite die oberste Fach- und Rechtsaufsicht (Umweltministerium) bei der Erstellung und Ausgestaltung der Ausnahmegenehmigung einbezogen hat!
Merke:
Um wirklich erfolgreich Wölfe zu schützen, braucht es Klagebefugnisse und hier wiederum den Willen, diese auch konsequent und dauerhaft zu nutzen.
Liebe Wolfsfreunde,
unser Verein geht diesen Weg entschlossen weiter. Du, Ihr, Eure Familie könnt uns unterstützen.
IHR SPENDET ODER WERDET MITGLIED - WIR KÄMPFEN (KLAGEN)! VERSPROCHEN!
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