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Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig

Bild - Klage beim VG Braunschweig

Verstoß gegen Völkerrecht, EU-Recht und nationales Recht!

Geheimhaltung statt Rechtsschutz bei Wolfsabschüssen in Niedersachsen.


Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium praktiziert bei sogenannten „Schnellabschüssen“ von Wölfen eine generelle Geheimhaltung: Laufende Abschussverfahren werden nicht bekanntgegeben, sondern erst nach ihrer Beendigung veröffentlicht.


Gegen diese Verwaltungspraxis hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. am 23.09.2026 Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben.


Denn die Geheimhaltung hat eine gravierende Folge: Sie vereitelt effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Ist nicht bekannt, dass ein Abschuss angeordnet, freigegeben oder bereits vollzogen wird, kann auch nicht rechtzeitig eine gerichtlich überprüfen veranlasst werden. Eine Tötung einer streng geschützten und im Bestand bedrohten Art schafft irreversible Tatsachen. Ein späterer Gerichtsbeschluss macht einen getöteten Wolf nicht wieder lebendig.
Besonders widersprüchlich ist: Nach Abschluss der Verfahren gibt das Ministerium anonymisierte Informationen heraus. Während des laufenden Abschusses sollen dieselben Informationen dagegen vollständig unter Verschluss bleiben – obwohl personenbezogene Daten geschwärzt oder ausgesondert werden können. 
Diesbezügliche Anfragen nach dem niedersächsischen Umweltinformationsrecht werden mit nicht haltbaren Begründungen abgelehnt. Gleichzeitig wird die Beantwortung unnötig in die Länge gezogen, obwohl die begehrten Informationen der Behörde bereits vorliegen und ohne Weiteres zugänglich gemacht werden könnten.
Diese pauschale Geheimhaltungspraxis verstößt gegen das Umweltinformationsrecht und gegen die Anforderungen der Aarhus-Konvention an wirksamen und rechtzeitigen Rechtsschutz. Eine Behörde darf nicht durch Geheimhaltung ihrer eigenen Maßnahmen faktisch darüber entscheiden, ob und wann gerichtliche Kontrolle überhaupt noch möglich ist. 
Das ist aus unserer Sicht staatliche Willkür und ein Rückfall in ganz dunkle Zeiten.
Dem Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. als bundesweit anerkanntem Umwelt -und Naturschutz Verband wird hiermit zudem unser Grundrecht auf Rechtschutz versagt, was gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt.


Wie derzeit zu beobachten ist, gebaren sich Politiker und Behörden – und selbst offenbar überforderte Richter – nicht nur beim Thema Wolf sowie im Natur- und Artenschutz auf diese Weise. Welchen Schaden diese Menschen damit an der Demokratie und am Vertrauen der Bürger in Behörden, Justiz und demokratische Institutionen anrichten, scheinen sie offenbar nicht zu begreifen.
Geheimhalten, schießen, dann informieren – so wurde Umweltinformationsrecht nicht konzipiert.
Wer Informationen erst herausgibt, wenn irreversible Tatsachen geschaffen sind, ermöglicht keine wirksame Kontrolle, sondern entzieht staatliches Handeln der rechtzeitigen gerichtlichen Überprüfung.
Willkommen in der Diktatur!
Aber wie sagte Frau Staudte, Nds. Landwirtschaftsministerin (Grüne)?: "Ich bin wirklich fein damit."