Verein - Prozesskostenrisiko

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Liebe Mitglieder, Unterstützer und Freunde unseres Vereins "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." ,

wie euch hinreichend bekannt sein dürfte, klagen wir seit Ende Mai 2019 im Hauptsacheverfahren seitens des "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." gegen den "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz" (NLWKN) vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg, bzgl. der Erteilung einer Abschussgenehmigung eines adulten Rüden mit der Kennung GW717m des Rudels Rodewald, LK Nienburg gegen den NLWKN.  

Im Eilverfahren sind wir leider vor Gericht damit gescheitert, das Vorhaben im Vorwege zu stoppen. Wir wollen aber erreichen, dass sich das Verwaltungsgericht, oder auch später das Oberverwaltungsgericht inhaltlich mit der Begründung des NLWKN zur Abschussgenehmigung befasst. 
Die Kernfrage dieses Prozesses ist ob eine Rinderherde geschützt werden muss, wenn es in einem Wolfsrevier zu Rissen an Kälbern gekommen ist oder ob der Wolf, der ein Kalb gerissen hat, entnommen werden darf, weil dieser grundsätzlich ein Kalb einer Rinderherde angegriffen hat.
Die Managementpläne der Länder (inkl. Niedersachsen) und die Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sehen vor, dass Rinderherden spätestens nach Übergriffen durch entsprechende Zäunungen einen wolfsabweisenden Schutz erhalten sollen. Wenn ein Wolf durch den empfohlenen wolfsabweisenden Schutz nicht davon abzuhalten ist Nutztiere zu reißen, würden wir, der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V., einer Entnahme, nach fachlicher Einzelfallprüfung durchaus auch zustimmen können, so wie es die Managementpläne bereits vorsehen.

Falls Ihr uns finanziell für das Prozesskostenrisiko unterstützen wollt, würden wir uns darüber sehr freuen. Da wir in unseren Augen durchaus gute Gründe sehen diesen Rechtsstreit zu gewinnen, möchten wir euch bitten bei Spenden zu entscheiden, ob das Geld, was über die Prozesskosten hinaus geht, in dem Fall der allgemeinen Arbeit des Vereines zu Gute kommt oder damit Herdenschutzprojekte über unser spezielles Herdenschutzkonto gefördert werden sollen.

Also bitte mit Verwendungszweck:
Prozesskosten und Verein oder
Prozesskosten und Herdenschutz

auf das Konto der Commerzbank Nürnberg

IBAN: DE90 7604 0061 0241 3276 00

BIC: COBADEFFXXX

Übrigens wurde vor 71 Jahren „Der Würger vom Lichtenmoor“ im Landkreis Nienburg erschossen. Der Wolf wurde fälschlicherweise für menschliche Hausschlachtungen verantwortlich gemacht. 

 Der Vorstand 

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