Hintergründe und Standpunkte

Stellungnahme Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. zum Entwurf des Wolfsmanagementplans Brandenburg vom 30.08.2026
24.09.2026 - Liebe Wolfs-, Natur- und Artenschutzfreunde,
Nach Niedersachsen versucht sich nun das nächste Bundesland an einem Wolfsmanagementplan.
Die Oberste Jagdbehörde Brandenburgs steigt dann auch sogleich falsch in ihr Anschreiben (Link) zur Entwurfsbeteiligung bezüglich der Einreichung einer Stellungnahme ein. Zitat aus dem Schreiben:
„Mit Inkrafttreten der Regelungen des Bundesjagdgesetzes zur Tierart Wolf (Canis lupus L.) am 02.04.2026 ist das Wolfsmanagement im Hinblick auf das Bestandsmanagement aus dem Artenschutzrecht in das Jagdrecht überführt worden.“
Gleich zwei fatale Fehler im ersten Satz, die offenbaren, warum es problematisch ist, einer Jagdbehörde die maßgebliche Verfügungsgewalt über den Wolf zu übertragen.
Der Autor dieser Zeilen – Herr P. – weiß offenbar nicht einmal, dass der wissenschaftliche Artname (Gattungsname und Artepitheton) kursiv geschrieben wird. Das mag als Kleinigkeit erscheinen, bei einem behördlichen Text über eine streng geschützte Wildtierart ist es aber bereits bezeichnend.
Viel gravierender ist jedoch der zweite Fehler:
Der Wolf unterlag im Artenschutzrecht noch nie einem „Bestandsmanagement“, das nun einfach in das Jagdrecht zu überführen wäre.
Gerade diese Formulierung offenbart ein fachlich grundlegendes Fehlverständnis des nationalen und europäischen Artenschutzrechts. Dieser erhebliche Mangel zieht sich durch den gesamten Entwurf des Wolfsmanagementplans.
Link
Geradezu anmaßend reißt die Oberste Jagdbehörde Kompetenzen an sich, ohne dass die einschlägigen Zuständigkeitsregelungen oder gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen diese Kompetenzen überhaupt decken. Wo Einvernehmen mit der fachlich zuständigen Naturschutzbehörde – hier dem Landesamt für Umwelt Brandenburg – herzustellen wäre, wird kurzerhand per ordre du mufti festgelegt:
Benehmen reicht. Also: nur Bescheid geben genügt. Selbst die Anzahl der vermeintlich erlegbaren Wölfe, also die Tötungsquote, soll nach dem Entwurf nach Ermessen der Obersten Jagdbehörde festgelegt werden,- Richter und Henker in einer Funktion. Und was ist mit dem Erhaltungszustand der Population? Ach, den hatte die Bundesregierung ja als günstig gemeldet. Ist schon ein Jahr her. Reicht offenbar, meint die Oberste Jagdbehörde Brandenburg. Einmal zu Beginn des Jahres schauen, wie viele Wölfe durch das Monitoring erfasst wurden, und anschließend festlegen, wie viele Wölfe getötet werden dürfen? Wurden hier 10 Wölfe schon an die meistbietenden Trophäenjäger verkauft?
Ein Nutztierschaden muss dafür nicht einmal erst entstanden sein. Schließlich sollen nach dem Entwurf auch Welpen, mehrere Tiere eines Rudels und ganze Wolfsfamilien getötet werden können.
Das ist dann kein gezielter Eingriff gegen ein konkret schadensverursachendes Tier mehr, sondern reine Quotenjagd und nützt bekanntlich in keinster Weise dem Schutz von Nutztieren.
Wir wissen sehr genau und verfügen über die entsprechenden amtlichen Dokumente dazu, wie gerade auch Herr P. an der "Neuberechnung" der beiden Parameter „günstiges Verbreitungsgebiet“ und „günstige Populationsgröße“ beteiligt war. Uns liegen außerdem Unterlagen darüber vor, wie das Bundesamt für Naturschutz angewiesen wurde, mittels GIS-Tool eine neue Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland zu erfinden – eine Karte, in der große Teile des süddeutschen Raumes einfach nicht mehr als Verbreitungsgebiet berücksichtigt werden. Diese Dokumente wurden uns im Rahmen von Umweltinformationsanfragen zur Verfügung gestellt. Es gibt auch noch gute und vorbildliche Menschen bei Behörden.
Die Oberste Jagdbehörde Brandenburgs windet und wendet sich um die eindeutige Rechtslage:
- eine allgemeine Bejagung des Wolfes ist unionsrechtswidrig, solange die unionsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
- Ein regional konstruiertes oder differenziertes „Bestandsmanagement“ ist unionsrechtswidrig und kann die unionsrechtlichen Anforderungen an den Erhaltungszustand, der lokal UND national gegeben sein muss, nicht aushebeln. Es ist insbesondere nicht ausreichend, auf einen möglicherweise günstigen Zustand innerhalb Brandenburgs abzustellen, wenn die maßgebliche Bewertung der Population und ihres Erhaltungszustandes diese Schlussfolgerung nicht einmal trägt.
- Der Erhaltungszustand ist keine politisches Wunschkonzert.
- Er kann auch nicht durch eine Verwaltungsentscheidung (Realakt) willkürlich passend gemacht werden.
- Eine einmal abgegebene Meldung ist keinesfalls ein Freibrief für spätere Abschussquoten.
Genau deshalb hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. den Entwurf des brandenburgischen Wolfsmanagementplans umfassend geprüft und hierzu eine Stellungnahme bei der Obersten Jagdbehörde Brandenburg eingereicht.
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme: PDF-Download
