Wir klagen vor dem VG Hannover
Liebe Wolfsschützer,
der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat am 2. Juli Klage gegen die Allgemeinverfügung des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Bejagung des Wolfes in Niedersachsen eingereicht. Das Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht Hannover, 11. Kammer.
Nach gründlicher rechtlicher Prüfung halten wir diese Klage für dringend notwendig. Der niedersächsische Wolfs-„Managementplan“ markiert aus unserer Sicht den Beginn eines politisch betriebenen Vorhabens, das auf eine erneute Verdrängung und Wiederausrottung des Wolfes hinausläuft — einer Art, die in Deutschland weiterhin besonders und streng geschützt ist.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. ist entsetzt über die fortgesetzte Ignoranz von Politik und Behörden gegenüber Artenschutzrecht, EU-Recht und wissenschaftlichen Fakten. In Zeiten des Artensterbens und des dramatischen Verlustes biologischer Vielfalt fällt lobbygetriebenen Entscheidungsträgern offenbar nichts Besseres ein, als die Tötung einer ökologischen Schlüsselart anzuordnen — nach dem Prinzip: Recht brechen, um Recht zu verändern.
Wir werden diesen politisch motivierten Machenschaften auf dem Rechtsweg entschieden entgegentreten.
Der Wolf ist längst nicht mehr nur Prüfstein für Natur- und Artenschutz. Er ist zum Prüfstein für Rechtsstaat, Demokratie und europäische Werte geworden.
Wir sagen es in aller Deutlichkeit:
Wer den Wolf verteidigt, verteidigt nicht nur eine geschützte Art. Er verteidigt unsere natürlichen Lebensgrundlagen — und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

