Wölfe und Wissenschaft -
Länderspezifische Umsetzung der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zum Schutz des Wolfs

01.09.2019 - Der Wolf wird in den meisten europäischen Ländern entweder durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und/oder durch die Berner Konvention geschützt. Einen besonderen Schutz genießen dabei die Wurfhöhlen und Rendevouzplätze an denen Wölfe über einen längeren Zeitraum besonders störempfindlich sind. Nach internationalem Recht dürfen die Vermehrungsstandorte der Wölfe nicht geschädigt und die Wölfe an diesen Orten nicht gestört werden. Wie sieht es mit der nationalen und regionalen Umsetzung dieser international vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen aus? 
Bild Übersicht über nationale und regionale Pläne zum Schutz des Wolfes
Am Beispiel des Schutzes von Wurfhöhlen und Rendevouz-Plätzen untersuchten Victor Sazatornil und Kollegen wie internationale Vorschriften national und regional umgesetzt werden. In ihrer Studie untersuchten Sazatornil und Kollegen 43 Wolfmanagementpläne und Verordnungen aus 18 europäischen Ländern und 16 Regionen. Weniger wie die Hälfte dieser Pläne (33%) beschäftigen sich mit der Bereitstellung von Wolfshabitaten und nur sechs von 43 Plänen (14%) enthalten Maßnahmen zum Schutz von Wurfhöhlen und Rendevouz-Plätzen (breeding sites). Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass internationale Regelungen nicht immer konsequent in lokal geltende Vorschriften umgesetzt werden und weist auf die Notwendigkeit hin, die Umsetzung genauer zu überwachen.

Quelle: Sazatornil et al. (2019) Top-down dilution of conservation commitments in Europe: An example using breeding site protection for wolves. Biological Conservation 237: 185-190

Link (Abstrakt):  

Zusammenfassung: Reinhard Hehl
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